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Computistik ist rechnen mit Zeit
Moses yo soy otro tu wir SIND durch Beobachtung Die Brücke zum Recht ist die Ethik

 

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wir SIND durch Beobachtung
Die Brücke zum Recht ist die Ethik

die juristische Illusion
Computistik ist rechnen mit Zeit

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Ich danke, daß mir diese Information offen gelegt wurde

Computistik bedeutet rechnen mit Zeit (Ursprung des Wortes Computer)

gregorianischen Computus-Tabelle

https://de.wikipedia.org/wiki/Computus_(Osterrechnung)

Der Computus ist eine Kurzbezeichnung für die Osterrechnung, die Vorschrift zur Berechnung des jährlich veränderlichen Osterdatums. Im allgemeinen Sinne bedeutet Computus Rechnen mit Zeit. Die Computisten (Osterrechner) arbeiteten im Auftrag des Papstes. Bei der gregorianischen Kalenderreform 1582 wurde der Kalender mit hoher Genauigkeit an das Sonnenjahr und den Mondmonat (Lunation) angepasst und die Rechenvorschrift zur Bestimmung des Osterdatums entsprechend neu formuliert und veröffentlicht, sodass das Osterdatum ohne besondere Vorkenntnisse kontrolliert oder ermittelt werden kann. Die im Mittelalter wichtige mathematische Disziplin der Computistik oder Komputistik (Osterrechnung) verlor dadurch schlagartig an Bedeutung. Der julianische Kalender und seine modifizierte Form, der gregorianische Kalender, sind sogenannte solilunare Kalender, nämlich Kalender mit der “Sonne im Vordergrund” und dem “Mond im Hintergrund”.


https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/g/gregorianischer-kalender Gregorianischer Kalender

Der Gregorianische Kalender ist ein christlicher Sonnenkalender. Er zählt die Jahre seit Christi Geburt und gilt überall auf der Erde als gemeinsamer Weltkalender. Nach ihm verabreden sich alle Menschen, egal welcher Religion sie angehören oder in welchem Land sie geboren sind oder leben. Der Gregorianische Kalender gilt seit 1582. Er ist benannt nach seinem "Erfinder" Papst Gregor dem XIII. Vorher galt der Julianische Kalender von Julius Cäsar. Er funktionierte ähnlich. Papst Gregor hat ihn nur noch etwas verbessert.

Auf dem Weltkalender hat jedes Jahr 12 Monate, 52 Wochen und 365 oder 366 Tage. Das neue Jahr beginnt immer 12 Tage nach der Sonnenwende im Winter (1. Januar 12 Tage nach dem dunkelsten Tag des Jahres ). Der Tag des Gregorianischen Kalenders hat 24 Stunden. Er beginnt und endet um Mitternacht. Die Woche hat 7 Tage und endet mit dem Sonntag. Nach seinem System geht die Sonne daher an jedem 1. Januar zur gleichen Zeit auf, nimmt immer denselben Verlauf und geht zur gleichen Zeit unter. Das gilt auch für jedes andere Datum. Aus diesem Grund nennt man den Gregorianischen Kalender Sonnenkalender.          __ Zitat Ende __

Hinweis: Auch gemäß dem Circumpunkt sehr schön der winzige Mittelkreis im Kreis zu erkennen, mit den hier bildlich leicht gedrehten horizontalen + vertikalen Pfeilen sowie ihren Winkelhal­bierenden: eindeutig das Symbol des sumerischen Gottvaters Anu, dem Anunnaki.

Calendarium ist die MasterDatenbank, d.h. alle Vorgänge werden über ein Datum zueinander in Relation gebracht - so ist ein im Geist implementiertes Rechenwerk mit Datum als Portal zur Berechnung.

Das Kalendarium des Vatikans nach Papst Gregor wurde so zum Masterkotrollprogramm

---- oder anders gesagt: dieses ist das Schuldbuch / das SchuldRegister


Mit unserer Akzeptanz des Geburtsdatums, treten wir in das Schuldbuch ein: nun besteht eine Zurechnungsfähigkeit – dazu kommt noch der gegebene Name

Gemäß der Sicht des Vatikans nutze(n wir) ich dieses auf illegale Art und Weise; damit stellt alles in­nerhalb des Kalendarium eine Straftat dar --- kirchliche Sanktionen als Bußgeld dienen der Heilung

=> siehe CiC TITEL XI ZEITBERECHNUNG (Cann. 200 – 203)

Can. 200 Wenn nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist, wird die Zeit nach Maßgabe der folgen­den Canones berechnet.

Can. 201 § 1. Unter einer zusammenhängenden Zeit wird eine solche verstanden, die keine Unterbrechung zuläßt.

§ 2. Unter einer Nutzfrist versteht man eine Frist, die demjenigen, der sein Recht ausübt oder geltend macht, in der Weise zukommt, daß sie nicht verstreicht, wenn er unwissend ist oder nicht handeln kann.

Can. 202 § 1. Im Recht versteht man: unter einem Tag einen Zeitraum, der aus 24 ununter­brochenen Stunden besteht und um Mitternacht beginnt, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist; unter einer Woche einen Zeitraum von 7 Tagen; unter einem Monat einen Zeitraum von 30 Tagen und unter einem Jahr einen Zeitraum von 365 Tagen, wenn nicht gesagt wird, daß Monat und Jahr wie im Kalender zu berechnen sind. § 2. Wenn es sich um eine zusammenhängende Zeit handelt, sind Monat und Jahr immer wie im Kalender zu berechnen.

Can. 203 § 1. Bei einer Frist wird der erste Tag nicht mitgezählt, wenn nicht deren Beginn mit dem Beginn eines Tages zusammenfällt oder etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist.

§ 2. Wenn nichts Gegenteiliges festgesetzt wird, wird bei einer Frist der letzte Tag mitgezählt, wenn die Frist aus einem oder mehreren Monaten oder Jahren bzw. aus einer oder mehreren Wochen besteht, endet sie mit Ablauf des letzten Tages derselben Zahl oder, wenn der Monat einen Tag derselben Zahl nicht hat, mit Ablauf des letzten Tages des Monats.

BUCH II VOLK GOTTES TEIL I DIE GLÄUBIGEN (Cann. 204 – 207)

Can. 204 § 1. Gläubige sind jene, die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind, sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat.

§ 2. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist in der katholischen Kirche verwirklicht, die von dem Nachfolger Petri und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.                __ Zitat Ende __


Wie uns der Codex iuris Canonici mitteilt, geht es im Recht darum, was man zu verstehen hat:

- die Zeit wird nach Maßgabe der Canones Can. 200 ff berechnet.

So wird hier nicht nur vorgegeben, was unter einer zusammenhängenden Zeit zu verstehen ist, sondern auch unter Nutzfrist, einem Tag, einer Woche, einem Monat und unter einem Jahr.

In Can. 204 ff wird festgelegt, daß die getauften Christus das Volk Gottes sind und die Kirche in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt << Verfassung / Constitution >> und geordnet ist.

Und außerhalb des Rechts .. wie ist es da ? Existiert dort keine „berechnete“ Zeit ?

- unterliegt eine nicht „berechnete“ Zeit nicht dem Vatikan / dem cic und ist bspw. relativ ?

Muß Zeit - zwingend - im Recht vorgesehen sein ? Geht es im Recht nicht um Handlungen ?


Jede Ortsangabe ist möglich durch einen Geodäthisches Datum (Winkelminuten etc.)

Somit ist die Zeitangabe ein temporales Datum

Domizil ist nur ein Abrechnungsort, denn ich wohne in meinem Leib

Der Korpus Christi ist der Leib Christus, der / unser Schatz, gemäß Thesaurus eine Fundgrube

 

CiC KAPITEL IV ABLÄSSE

Can. 992 Ablaß ist der Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.

Can. 993 Ein Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden zu verbüßen ist, teilweise oder ganz befreit.

Can. 994 Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.

Can. 995 § 1. Außer der höchsten Autorität der Kirche können nur diejenigen Ablässe gewähren, denen diese Vollmacht durch die Rechtsordnung zuerkannt oder vom Papst verliehen wird.

 

Zeit ist das Kirchenvermögen! << um an Geld zu kommen investiere ich Zeit
- ungeschrieben anerkannt ist die lateinische Sprache die Sprache der Gelehrten; daher wird hierin definiert. Autoritativ bedeutet auch Autorenschaft => Verwalten / Verwalter der Zeit

d. h. ich muss mich als Autor zu erkennen geben, ansonsten stehe ich unter fremder Autorität

da ich jedoch einen fremden Namen nutze, bin ich als Autor nicht zu erkennen und stehe somit unter fremder Autorität : Was sich in dessen Name mache, tue, muss ich bezahlen, denn ich nutze den Namen ( Vorname - engl. Christian Name ) auf illegale Weise

Canon 992: sobald man Name und Geburtstag annimmt und verwendet, ist dies in ihren Augen eine illegale Nutzung, da man keine Lizenz hat: die Sache, das Kind bekommt den Namen – das Leben als das Mädchen, der Knabe hat dafür keine Zustimmung. All die Zeit in der man den Namen des Kindes nutzt, wird als Zeit abgerechnet und ist als Buße zu bezahlen (daher braucht es den eigenen Name als Rufklang). Das Datum ist deshalb die Schnittstelle das Interface, wodurch wir mittels dem Datum in den Kalender kommen und wir sollten den Weg hinaus wieder finden.

Banken haben einen anderen Kalender, der über einen 30. Februar verfügt. Zugang zum allerhei­ligsten der Banken haben einziges Unternehmen wie PricewaterhouseCoopers oder RolandBerger.

Canon 992: doppelte Buchführung, Null-Summen-Spiel, um 17:00 Uhr wird alles auf null gesetzt

Im CiC: Zeit als Kirchenvermögen

CODEX IURIS CANONICI LIBER V DE BONIS ECCLESIAE TEMPORALIBUS

Can. 1254 — § 1. Ecclesia catholica bona temporalia iure nativo, independenter a civili potestate, acquirere, retinere, administrare et alienare valet ad fines sibi proprios prosequendos.

korrekt übersetzt heißt das lateinische: von dem befristeten (TEMPORALIBUS)
Vermögen, Hab und Gut ( bonis Vermögen als Ortsangabe ) der Kirche (ecclesia)

C. 1254 - § 1. Die katholische Kirche hat ein angeborenes Recht, unabhängig von einer weltlichen
Macht, zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu seinen richtigen Zielen zu übertragen.

im deutschen CiC steht dagegen: BUCH V KIRCHEN VERMÖGEN
<< falsch; korrekt muß es lauten: befristetes KIRCHEN VERMÖGEN >>

Can. 1254 — § 1. Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.

§ 2. Die eigenen Zwecke aber sind vor allem: die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhalts des Klerus und anderer Kirchenbediensteter, die Ausübung der Werke des Apostolats und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen.

Can. 1255 — Die Gesamtkirche und der Apostolische Stuhl, die Teilkirchen und jedwede andere juristische Person, sei sie öffentlich oder privat, besitzen die Fähigkeit, nach Maßgabe des Rechts Vermögen zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.

Can. 1256 — Das Eigentum am Vermögen steht unter der obersten Autorität des Papstes jener juristischen Person zu, die das Vermögen rechtmäßig erworben hat.

Can. 1257 — § 1. Jedes Vermögen, das der Gesamtkirche, dem Apostolischen Stuhl oder anderen öffentlichen juristischen Personen in der Kirche gehört, ist Kirchenvermögen, für das die folgenden Canones sowie die eigenen Statuten gelten.

§ 2. Für das Vermögen einer privaten juristischen Person gelten die eigenen Statuten, nicht aber die folgenden Canones, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.

Can. 1258 — In den folgenden Canones wird mit dem Begriff Kirche nicht nur die Gesamtkirche oder der Apostolische Stuhl bezeichnet, sondern auch jedwede öffentliche juristische Person in der Kirche, wenn nicht anderes aus dem Wortzusammenhang oder aus der Natur der Sache hervorgeht.

TITEL I VERMÖGENSERWERB (Cann. 1259 – 1272)

Can. 1259 — Die Kirche kann Vermögen auf jede gerechte Weise des natürlichen oder positiven Rechts erwerben, in der es anderen gestattet ist.

Can. 1260 — Die Kirche hat das angeborene Recht, von den Gläubigen zu fordern, was für die ihr eigenen Zwecke notwendig ist.

Can. 1261 — § 1. Es ist den Gläubigen unbenommen, zugunsten der Kirche vermögenswerte Zuwendungen zu machen.


Ich denke, das Wort befristet Can. 1254 § 1. bezieht sich primär auf besitzen und verwalten:

Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.

Die Kirche impliziert, der Mensch kann mit seiner Zeit nicht umgehen und stellen daher jedem Menschen einen Charakter zur Verfügung.
Dieser Charakter wird an den (meinen) Vornamen gebunden- daher Christian Name;
solange ich diesen Namen nutze, zeige ich an: ich bin nicht erwachsen und kann mit meiner Zeit nicht umgehen.

Also werde ich und meine Zeit - wobei Zeit ist Geld! - befristet von der katholische Kirche verwaltet; diese Befristung als Nutzfrist endet nicht mit dem „Tod“ des menschlichen Leibes, denn für die Ver­wahrung auf dem Gottesacker ist weiterhin - üblich jeweils für die Dauer einer Generation = 25 Jahre, weiter zu bezahlen. Da Zeit Geld ist, wird mir durch finanziellen Ablaß mir (meine) Zeit geschenkt.

Unser da-sein: ist immer nur Heute, denn heute ist mein Tag – Etablierung der Selbstbeherrschung!

Folgende Gedanken dazu:

Stellt unser Leben ein Leben als Gefangene der Zeit dar ? Da alles an Namen und Zeiten = Datum = kalendarisch definiert gebunden / gekoppelt ist ? --- das physisch - materialisierte Leben findet in Diesseits statt.


Mit dem Tod treten wir in die Zeitlosigkeit ein, aus der wir jenseitig kommen: also Jenseits der Zeit!

Jenseits aller zeitlichen Begrenzung, denn der Geist, das Sein ist ( nicht nur im Jenseits ) zeitlos.

Ein- und Ausatmen ist ein aufeinander folgender Ablauf, Vorgang => aufeinander folgend heißt: es bedarf der Zeit; so ist das Atmen ein Spiegelbild unserer Existenz in der Zeit - und wird so zu einem zeitlich ein-/angebundenen Beweis, daß wir Leben, im Leben / am Leben --- lebendig sind. Somit ist das Verständnis von Zeit gekoppelt an die zeitlich gebundenen Handlungen des Lebens (Atomuhr, Schwingquarz, Zerfall der Atome, ..). Auch wenn zeitliche Abfolgen wie das Ein- und Ausatmen gleich / analog / ähnlich der Zeit sind, ist es dennoch nicht identisch oder gleich mit „Zeit“.

Auch der Zerfall allen biologischen mit der Zeit - infolge von Tod, zeigt uns, daß nur und allein der Körper / Leib mit der Zeit interagiert <=> das was mich ausmacht: mein Charakter, mein ICH / Ego sind weiterhin zeitlos.

Unser Körper / Leib ist ein Werkzeug, um in der dreidimensionalen Manifestation mit allem ( so auch den Dingen, welche in der Zeit festsitzen ) interagieren zu können … Es kann daher nur unzulässig sein, MICH und so auch mein Ego, ( Seele ), meinen Geist mit dem „Tool“ Körper / Leib gleich zu setzen, zu identifizieren ---- dies wäre genauso, als wenn das Auto, mit dem ich anreise, ich wäre.


Meine Gedanken: Man war als Lebewesen schon lange vor der Geburt hier ( Frühgeburten beweisen, das lebendige Embryo ). Ich sehe hier 3 Phasen; Phase 1: der Lebensfunke - nun bildet sich neues Leben mit der neuen Kombination der 23 Chromosomen + 23 Chromosomen; sobald sich diese als 46 Chromosomen neu gefunden haben, liegt Phase 2 vor: die Zygote. Die Abschlußphase ist die Vollendung der Geburt als Phase 3, welche mit Phase 1, dem Lebensfunken begonnen hat.

In vielerlei Literatur wird der Lebensfunken gleich gesetzt mit dem Eintritt der Seele - dies ist nach der Bhagavad Gita das Partikel Krsna´s . ( wiki: In der Bhagavad Gita bildet sich ein Zwiegespräch zwischen Krishna, einer irdischen Erscheinungsform von Vishnu, dem Lehrer, und Arjuna, dem Schüler, ab. Vishnu avancierte in der Zeit der Niederschrift des Werkes neben Shiva zu einem der Hauptgötter des Hinduismus. Krishna, der Protagonist der Bhagavad Gita, gilt als Avatara („Inkar­nation, Herabkommen, Manifestation Gottes“), als Inkarnation des Gottes Vishnu auf Erden. )

Lateinisch dignitas: die Würde / Dignitaer der Würdenträger - siehe dazu auch http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20081208_dignitas-personae_ge.html

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE INSTRUKTION DIGNITAS PERSONAE

Jedem Menschen ist von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod die Würde einer Person zuzuerkennen. Das Lehramt möchte ein Wort der Ermutigung und des Vertrauens gegenüber einer kulturellen Perspektive bringen, die in der Wissenschaft einen wertvollen Dienst am umfassenden Gut des Lebens und der Würde jedes Menschen sieht: «das Leben wird siegen: Dies ist unsere sichere Hoffnung. Ja, das Leben wird siegen, weil die Wahrheit, das Gute, die Freude und der echte Fortschritt auf der Seite des Lebens stehen. Auf der Seite des Lebens steht Gott, der das Leben liebt und es in Fülle schenkt».

ERSTER TEIL: ANTHROPOLOGISCHE, THEOLOGISCHE UND ETHISCHE ASPEKTE
DES MENSCHLICHEN LEBENS UND DER FORTPFLANZUNG

in der Instruktion Donum vitae vorgelegt wird, um alle moralischen Fragen zu bewerten, die sich im Zusammenhang mit Eingriffen in den menschlichen Embryo stellen: «Die Frucht der menschlichen Zeugung erfordert ab dem ersten Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an, jene unbedingte Achtung, die man dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet. Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben». Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum vitae, I, 1: AAS 80 (1988), 79.

D.h. es ist offenkundig, dass in einem Kalender nichts existieren kann ( wie ja auch die juristisch definierte Person über keine Existenz verfügt )

- jede Existenz verfügt und nutzt einen spezifischen Raum: im Hier und Jetzt!

von Alpha bis Omega als eins / 1 = heute = mein Tag

Das ICH BIN, das Lebewesen kann weder im Gestern, noch im Morgen handeln; für dieses ist jede Handlung unmittelbar in dem Augenblick, in welchem diese vollzogen wird .. im Jetzt und damit fällt Alpha bis Omega und ist eins !

Hinweis: sittlich ist immer natürlich; d.h. ohne das Naturrecht existiert keine Sittlichkeit, welche die Lebewesen unter sich,bzw. miteinander verbindet.


So schuf Papst Gregor seine fiktive Zeitlinie: genannt Computistik

Wir wissen: ohne Geist gibt es kein Verstehen: was im oder durch den Leib spricht ist der Geist
--- der Begriff Körper repräsentiert eine Art Leiche und diese Leiche ist eine Firma

daher der Begriff Firmung im Katholizismus ( kommt aus dem Begriff Firma ) und stellt eine Bestätigung dar => wie es für eine Firma im romanischen üblich ist, unterschreiben wir

Wir wissen: das Herz ist ein Muskel; dieser kontrahiert sich und pumpt dadurch das Blut in den Leib Das zusammenziehen des Muskels stellt eine Kontaktierung ( oder Kontrahierungszwang ) des Herzens dar und ist dadurch verwandt mit dem Begriff Contract / Kontrakt

Wir wissen: allein die Post mit ihrem Tagesstempel verfügt über die Lizenz um das Datum zu nutzen
- ist es nun ein Lizenzverstoß, wenn wir auf unseren Schreiben ein Datum einsetzen?

Es ist davon auszugehen, dass ein Papier, welches über ein spezifisches Tagesdatum verfügt, seine Gültigkeit um 0:00 Uhr verliert – daher wäre erforderlich mitzuteilen: erstellt am … Gültig bis … = ein Zeitraum, wie die zehn Jahre eines Reisepasses

Der Begriff Gesetzgeber legt bereits fest, dass dieser Gesetze macht; wäre seine Aufgabe, Rechte festzulegen, müsste er Rechtegeber genannt werden - habe ich ein Recht an irgendjemand abgegeben?

Wenn ich also kein Recht an irgendjemand übertragen habe, mit welchem Recht fragt dann beispiels­weise der Polizist ob ich der Herr bin oder ob der Herr hier wohnt: nach welchem Recht wird diese Frage gestellt und wer will das wissen!

BGB Paragraf 1 „die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt "

Die Justiz geht davon aus dass ein Rechtsverzicht nicht vorliegt und auch nicht vermutet werden darf. In dem Moment, in dem ich darauf verzichte, ein Recht irgendwohin zu übertragen, fällt es wieder auf mich oder zu mir zurück ---- denn das System geht davon aus, dass ich die Rechte als Rechts­träger an sie mittels der Person übertragen habe – in der Regel bei der Geburt, über den Begriff das Kind. Als Mensch bin ich jedoch in der Überzeugung, dass sie behaupten etwas zu haben, welches ich Ihnen jedoch niemals übertragen habe

https://www.jstor.org/stable/23584389 Erich Dinkler Zeitschrift für Theologie und Kirche Vol. 49, No. 2 (1952), pp. 167-200 pages 34 Zum Problem der Ethik bei Paulus: Rechtsnahme und Rechtsverzicht

https://www.bibel-online.net/buch/elberfelder_1905/1_korinther/6/#12

1. Korinther - Kapitel 6 Rechtsstreit unter Gemeindegliedern gehört nicht vor Gericht 8 Aber ihr tut unrecht und übervorteilt, und das Brüder! 9 Oder wisset ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht ererben werden? Irret euch nicht! Weder Hurer, noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Weichlinge, noch Knabenschänder, 10 noch Diebe, noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Schmäher, noch Räuber werden das Reich Gottes ererben

Das Leben ist zeitlos

https://de.wikipedia.org/wiki/Computus Computus (lat. ‚Berechnung‘) bedeutete im europäischen Mittelalter allgemein „Berechnung“ und speziell „Rechnen mit Zeit“.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zygote

Eine Zygote ist eine eukaryotische diploide Zelle, die bei der geschlechtlichen Fortpflanzung durch Verschmelzung zweier haploider Geschlechtszellen (Gameten) entsteht – meistens aus einer Eizelle (weiblich) und einem Spermium (männlich). Diese Vereinigung der Geschlechtszellen, bei der auch die beiden Zellkerne miteinander verschmelzen (Karyogamie), bezeichnet man als Befruchtung. Aus der Zygote geht bei den meisten Lebewesen durch vielfache mitotische Zellteilungen ein diploider Organismus hervor. Im weiteren Verlauf – früher oder später – erfolgt in manchen Zellen durch Meiose der Übergang vom diploiden zum haploiden Zustand, in dem schließlich wieder Gameten gebildet werden. Die Zygote entsteht beim Menschen und bei den Säugetieren durch die Befruchtung im Eileiter. In der Zygote vereinigen sich die Zellkerne von Eizelle und Spermium, so dass die nukleäre DNA (Kern-DNA) beider Eltern zusammengeführt wird. Das Mittelstück des Spermiums dringt meist nicht in die Eizelle ein, deshalb wird die darin befindliche väterliche mitochondriale DNA (mtDNA) nicht an den Nachkommen vererbt, wohl aber die in der Eizelle befindliche mütterliche mtDNA. Aus der Zygote entstehen die ersten Embryonalstadien, also das Zwei- und Vierzell­stadium, daraus dann die Morula und die Blastula (Blastogenese), welche während ihrer Entwicklung durch den Eileiter in Richtung Gebärmutter wandern. Die Blastozyste nistet sich dann in der Gebärmutter ein.


Resümee:

wir haben folgende relevante Augenblicke:

- Eindringen der Spermienzelle in die Eizelle ( elektrisch meßbar ?)

- dies ist der Zeitpunkt des Lebensfunken - wobei vielfach der Lebensfunke mit der Beseelung gleich

gesetzt wird: das Partikel Krsna´s verbindet sich mit dem physisch - materiellen Sein nach der Bhagavad Gita.

- durch die Verschmelzung zweier Geschlechtszellen bekommen wir die Zygote, welche nun wieder

über 46 Chromosomen verfügt. Sobald die 46 Chromosomen vorliegen, haben wir das neu definierte Leben.


- Vatikan: .. vom ersten Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an, jene unbe­dingte Achtung, die man dem Menschen in seiner .. Ganzheit sittlich schuldet.
.. von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unver­letzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben.
<< Person muß hier verstanden werden als eigenständiges Leben, Ich - Bewusstsein / Charakter >>

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
Titel 1 Natürliche Personen, .. § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit:
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

- von der Geburtsklinik wird nur das Datum ( unterliegt dem Vatikan ) und die Uhrzeit vom Austritt aus dem Mutterleib festgehalten.

- das Standesamt fügt dem zumeist ein neuerliches Datum hinzu: Eintragung in das Geburtsregister

- die Kirche Wochen später das Taufdatum

Der Heilige Stuhl gewährt dem ungeborenen Menschen alle Rechte der Person und vor allem das unver­letz­liche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben ab der Zygote. Der Staat ab der Vollendung der Geburt ( Recht auf Tötung durch Abtreibung binnen 90 Tagen ).

Ich sehe dies ein wenig feiner differenziert: Das Leben beginnt mit dem Lebensfunken.

Ob sich die Zygote danach oder zur selben Zeit bildet, ist irrelevant, da dies nicht meßbar ist.

Wir haben hier keinen reinen biologischen Vorgang der Zygotenbildung, sondern das unbeschreibbar Göttliche wird „eingebunden“, welches die Basis allen Seins und des Lebens insbesondere ist.

Ob wir nun Lebensfunke sagen, Beseelung oder vom Partikel Krsna´s sprechen - es ist alles dasselbe: das rein biologische wird Teilhaftig am Ganzen, das was sich Leben nennt und ist kein lebloses ausgeschlossenes Gebilde: die Biologie wird zum Träger des zeitlosen ewigen Seins.


Damit gibt es keine Daten / Datum, denn niemand weiß oder kann mit Anwendung des Kalendariums den Zeitpunk bestimmen, was dieses einzigartige ICH sich mit der biologischen Masse verbunden hat. Konsequenz: jede zeitliche Festlegung ist falsch, ist Betrug in mehrfacher Hinsicht und Verskla­vung des unschuldigen Menschen - in dem dessen Leben in die Zeit eingeflochten wird, eine Ver­flechtung, welche niemand gestattet zu durchbrechen - außer durch den biologischen Tod.

Diese Verflechtung zeigt sich in Namen + kalendarische Festlegung der Niederkunft.

 

Das Leben ist zeitlos .. frei von jeglicher Zeit / frei in der Fiktion ZEIT.

 

Beweis: das Ich / Ego, der beseelende Charakter .. Bewusstsein existiert weder in diesem Raum, noch in dieser Zeit - ja nicht einmal im Hier und Jetzt. Nur die Wirkung seines Seins, seiner Gedanken zeigen Auswir­kungen im Hier und Jetzt .. durch sein Tun, Gestalten, Wirken mittels des menschlichen Körpers, welcher die Verbindung zum dreidimensionalen physischen Raum aufbaut.

Solange wir im Irrtum leben, daß WIR / ICH und der menschliche Körper EINS sind, wird für uns diese Fiktion Scheinrealität - von der uns erst der Tod wieder scheinbar befreit.

Daher ist es notwendig, zu erklären: ich bin ein zeitloses Wesen, im zeitlosen Sein.

Ich bin angebunden an die Urquelle allen Seins und daher nie alleine, sondern teilhaftig am Wirken von Allem und Jedem.

 

Vatikan 8. September 2008 INSTRUKTION DIGNITAS PERSONAE

Es ist von Nutzen, hier an das grundlegende ethische Kriterium zu erinnern, das in der Instruktion Donum vitae vorgelegt wird, um alle moralischen Fragen zu bewerten, die sich im Zusammenhang mit Eingriffen in den menschlichen Embryo stellen: «Die Frucht der menschlichen Zeugung erfordert ab dem ersten Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an, jene unbedingte Achtung, die man dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet. Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben»

Humanbiologie bestätigt, die anerkennt, daß in der aus der Befruchtung hervorgehenden Zygote sich die biologische Identität eines neuen menschlichen Individuums bereits konstituiert hat. Sicherlich kann kein experimentelles Ergebnis für sich genommen ausreichen, um eine Geistseele erkennen zu lassen; dennoch liefern die Ergebnisse der Embryologie einen wertvollen Hinweis, um mit der Ver­nunft eine personale Gegenwart schon von diesem ersten Erscheinen eines menschlichen Wesens an wahrzunehmen: Wie sollte ein menschliches Individuum nicht eine menschliche Person sein?

Deshalb erfordert die Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz an, also von der Bildung der Zygote an, jene unbedingte Achtung, die man dem menschlichen Wesen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet. Ein menschliches Wesen muß vom Augen­blick seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden, und infolgedessen muß man ihm von diesem selben Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf Leben. __ Zitat Ende __



 

Was ist der Anfang?

Zweifelsfrei der Lebensfunke (im Schwedischen anda „Geist“,die Lebensgeister, der Lebensfunke, das Leben selbst [so bedeutet ge upp andan wörtlich: „den Geist aufgeben“]).

Die Vorstellung davon finden wir als Deckenfresko des Malers Michelangelo Buonarroti in der Sixtinische Kapelle als die Erschaffung Adams.

Durch die heutige rein wissenschaftliche Technikgläubigkeit wird alles wissenschaftlich definiert ( wobei jedwede Defini­tion ein juristischer Akt ist ) - so auch das Entstehen neuen Lebens als der Augenblick der Zygotenbildung.

Wir wissen - auch als offenkundige Tatsache - daß mitder universellen Schöpfer­kraft alles und jedes neue Leben beginnt ( diese Schöpfer­kraft als Lebensfunke „steckt“ in der Flora im Keimling und wird durch die Sonne im feuchten Frühjahr erweckt ).

Aus dem Lebensfunken entsteht im Nachfolgenden biologisch - dominierten Prozeß die Zygote als biolo­gischer Träger der biologischen Erbinformation aus 46 Chromosomen und wird so zum Trä­ger­“Körper“ dieses Lebens. In der Folge wird das Embryo sowie der menschliche Leib ( im allg. Verständnis nach Vollendung der Geburt ) biologischer Träger dieses Charakters ich bin, Lebens.

Der Vatikan hat dies am 8. September 2008 in seinen INSTRUKTION DIGNITAS PERSONAE, das in der Folge der Instruktion Donum vitae steht: .. vom ersten Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an, jene unbe­dingte Achtung, die man dem Menschen in seiner .. Ganzheit sittlich schuldet. .. von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unver­letzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben.

 

Ohne diesen Lebensfunken würde kein neues Leben, auch kein biologisches - insbesondere nicht als individuelles Sein - mit seiner aeternen / ewigen Ver-/Anbindung zur Urquelle allen Seins entstehen können. Der eigenständige Charakter des Seins, als ich bin ( ego cogito ergo sum ), als individuelles Selbst und Selbstverständnis wird von der Kirche, von dem Vatikan beschreibend als Person bezeich­net, als das eigenständige Leben mit Ich - Bewusstsein ( Persönlichkeit ). Alles sog. „Beseelte“ ist dem Vatikan. Die Bulle Unam Sanctam vom 18. November 1302 von Papst Bonifatius VIII. unterwirft den Menschen der Weltherrschaft des Papstes - laut wiki: „So erklären wir denn, dass alle mensch­liche Kreatur bei Verlust ihrer Seelen Seligkeit untertan sein muss dem Papst in Rom, und sagen es ihr und bestimmen es.“ Siehe auch Bulle Dum diversas 1452 und Romanus Pontifex von 1455. Dennoch gewährt der Heilige Stuhl seit ~ 30 Jahren dem unge­bo­renen Menschen alle Rechte der Person und vor allem das unverletzliche Recht jedes - zweifelsfrei unschuldigen - Menschen auf Leben ab der Zygote.

Hinweis: sittlich ist immer natürlich; d.h. ohne das Naturrecht ( iura divina ) existiert keine Sittlichkeit, welche die Lebewesen unter sich bzw. miteinander verbindet.

Im Wissen um diese offenkundige Tatsachen, ist es auch offenkundig, daß der Zeitpunk der Vollen­dung der Geburt vollkommen irrelevant ist, denn dieses „Datum“ beschreibt weder das Leben noch den Augen­blick der göttlichen Schöpfung neuen Lebens durch den Lebensfunken.

Wir wissen, daß der vorherige Lebensfunken zur nachfolgenden biologischen Zygotenbildung führt - also zu dem mit unverletzlichen Rechten versehenen geschützten ungeborenen Menschen. Rechte, welche dieser Mensch niemals mit der Vollen­dung der Geburt oder jemals danach ablegte: jeder Mensch ist ein geschützter Charakter.

Diese unterweisende vatikanische Anordnung bindet auch jeden Staatsdiener.

Das heißt zweifelsfrei - eventuell sogar unter Berührung des Straftatbestandes der Verskla­vung - daß die Zuordnung des jungen Lebens weder unter vatikanisches Recht oder Betreuung respektive Aus­beutung noch unter staatliches positives Recht der Gewalt, Jurisdiktion staatlicher Herrschaftsgewalt oder sonstige Reduzierung seiner immanenten göttlichen Recht dieses göttlich inspirierten Lebens auf canonische oder staatliche Privilegien zulässig wäre.

Ohne korrekt darüber informiert zu werden, werden die Menschen kirchlichen Sanktionen unterwor­fen, welche als Ablaß - zu deutsch Bußgeld - zur „Heilung“ einer weder wissentlich noch wahrhaftig willentlich begangenen Unbotmäßigkeit vollstreckt wird. => siehe Can. 200 ff des CiC TITEL XI ZEITBERECHNUNG Can. 200 Wenn nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist, wird die Zeit nach Maßgabe der folgen­den Canones berechnet.

Das heißt: der Vatikans maßt sich an, durch den gregorianischen Kalender „Inhaber der Zeit“ zu sein - und aufgrund der weltweiten Vereinbarung auf diesen gemeinsamen Weltkalender, diesen illegal zu nutzen, wobei jede Nutzung des Kalendarium eine Straftat darstelle soll / würde.

CiC KAPITEL IV ABLÄSSE Can. 992 Ablaß ist der Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.

Hier maßt sich der Vatikans an, autoritativ (lateinisch auctoritativus) auf Autorität, Ansehen beruhend; maß­gebend; aufgrund, mithilfe seiner Autorität, Stellung: ausschlaggebend, entscheidend, maßgebend, richtungs-, weg­weisend mich, mein Selbst zu verwalten und Ablaß fordern ( Zeit: das Kirchenvermögen ) zu dürfen.


CODEX IURIS CANONICI LIBER V DE BONIS ECCLESIAE TEMPORALIBUS

von dem befristeten Vermögen, Hab und Gut der Kirche C. 1254 - § 1. Die katholische Kirche hat ein angeborenes Recht, unabhängig von einer weltlichen Macht, zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu seinen richtigen Zielen zu übertragen.

Der Vatikan maßt sich an, dem Menschen zu unterstellen, daß dieser weder frei von Sünden sei, noch mit seiner Zeit angemessen umgehen kann. Daher „pfropft“ der Vatikan jedem Menschen ein Person als „Charakter“ auf, um diesen Menschen befristet zu verwalten, ggfls. zu besitzen und zu veräußern
- wobei rein biologisch betrachtet, endet die Befristung mit dem Tod des Leibes / des Körpers.


Gesetze stehen immer für eine Gewaltherrschaft und damit immanenten Rechten diametral entgegen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
Titel 1 Natürliche Personen, .. § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit:
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

- von der Geburtsklinik wird nur das Datum und die Uhrzeit ( unterliegt dem Vatikan ) vom Austritt aus dem Mutterleib festgehalten.

- das Standesamt fügt dem zumeist ein neuerliches Datum hinzu: Eintragung in das Geburtsregister

- die Kirche Wochen später das Taufdatum

All dies innerhalb des gregorianischen Kalendariums, weil es weltweit vorgeschrieben ist.

Der Vatikan sieht sich offensichtlich in seinen Unterstellungen bestätigt, da der staatlicher Gewalt unterworfene Mensch den von seinen Ahnen / Eltern erhaltenen Name annimmt und das standes­amtlich vergebene Geburtstag verwenden muß, um innerhalb dieser staatlichen Organisation über­leben zu können; dennoch wird dieses als eine illegale Nutzung ausgelegt, da man keine Lizenz hat: die Sache, das Kind bekommt den Namen – das Leben als Mädchen oder Knabe hat dafür weder Lizenz noch Zustimmung ( Lizenz einen Stempel mit TagesDatum zu nutzen hat die Post / UPU ).

Was folgt, ist die Anwendung des Canon 992: die Zeit, in der man den Namen des Knaben nutzt, wird berechnet und ist als Buße zu bezahlen (daher braucht es den eigenen Name als Rufklang).


Das Datum ist deshalb die Schnittstelle / das Interface, worüber das Leben mit seinen immanenten Rechten mittels dem Datum in den Kalender hinein kommt.

All dies kann nur Betrug am Leben selbst und den immanenten göttlichen Rechten sein, denn das Leben wurde umgestellt: auf Privilegien als Ersatz für all seine Rechte - und dies unter staatlicher Gewaltherrschaft mit seinen Gesetzen. Durch Namen und Geburtsdatum auf ein Minimum reduziert; all diese canonisch - staatlichen Begrenzungen des Lebens sind weder durch den Schöpfer, die Urquelle allen Seins, noch durch göttlichen Ratschluß ( innerhalb des Vatikan, .. ) vorgesehen und damit ein Vergehen am Leben, .. mehr als nur unzulässig. Beschreibend sind uns Menschen- und Naturrechte neben den göttlichen Rechten helfend zur Seite gestellt, welche auch von canonischer wie staatlich - juristischer Seite etc. als offensichtliches Minimum einzuhalten sind.

Damit bzw. dadurch stehen Sie als Staatsdiener / Beamter / Angestellter im öffentlichen Dienst, .. nicht mehr in der Wahrheit. Es ist zu prüfen, in wie weit Sie sich der Verskla­vung - oder zumindest der Mithilfe - schuldig gemacht haben: Bulle Sublimis Deus von Papst Paul III. gegen Sklaverei 1537

Nun ist auch Ihnen zweifelsfrei bekannt: unser da-sein ist immer nur Heute, denn heute ist mein Tag.

Das Sein ist zeitlos, wie die Schöpferkraft, aus der wir hervor gegangen sind! Mit dem biologischen Tod treten wir in die Zeitlosigkeit, dem Jenseits, wieder ein, aus der wir kommen: also Jenseits der Zeit, das heißt jenseits aller zeitlichen Begrenzung, denn der Geist, das Sein ist immer & ewig zeitlos.


Offenbarung 22 : 13 Ich bin das Alpha und das Omega, der Erste und der Letzte, der Anfang und das Ende. 14 Glückselig, die ihre Kleider waschen, auf daß sie ein Recht haben an dem Baume des Lebens und durch die Tore in die Stadt eingehen! 15 Draußen sind die Hunde und die Zauberer und die Hurer und die Mörder und die Götzendiener und jeder, der die Lüge liebt und tut. 16 Ich, Jesus, habe meinen Engel gesandt, euch diese Dinge zu bezeugen in den Versammlungen. Ich bin die Wurzel und das Geschlecht Davids, der glänzende Morgenstern.

https://www.thomas-hobbes.de/deutsch/leviathan.html

Leviathan und der Gesellschaftsvertrag nach Thomas Hobbes


Hobbes erörtert zunächst, wie es wäre wenn es den Staat und die durch ihn verbürgte Ordnung nicht gäbe. Die Antwort darauf ist ein Naturzustand, in dem es eine prinzipielle Gleichheit aller gibt. Eine unbegrenzte natürliche Freiheit jedes Einzelnen, allgemeine Rechtsfreiheit und den gleichzeitigen Überlebenskampf aller gegen alle. Der Staat ist also ein gemeinsames Mittel zur Wahrung und Erzwingung des inneren Friedens.

Der von Hobbes beschriebe Naturzustand ist ein rechtsfreier Raum, d. h. es gibt kein positives, vom Menschen willentlich gesetztes Recht, sondern ein natürliches Recht.

Der Unterschied zwischen Recht und Gesetz besteht darin, dass das Recht eine Freiheit beinhaltet (man darf etwas tun), das Gesetz aber eine Verbindlichkeit (man muss etwas tun).

Das Naturrecht ist das Recht, welches im Naturzustand (= Fehlen einer staatlichen Ordnung) herrscht. Es ist

„die Freiheit, nach welcher ein jeder zur Erhaltung seiner selbst seine Kräfte beliebig gebrauchen und folglich alles, was dazu beizutragen scheint, tun kann."

(Leviathan, Kap. 14).

Daraus wird das Recht aller auf alles abgeleitet. Haben aber alle ein Recht auf alles, schränken sie sich wieder gegenseitig ein. Als Folge entsteht ein Krieg alle gegen alle.

Das Recht auf Selbsterhaltung und Selbstverteidigung

Denn das Recht auf Freiheit schließt natürlich das Recht zur Selbsterhaltung und Selbstverteidigung ein. Die Selbstverteidigung darf notfalls mit allen Mitteln bis zur Zerstörung erfolgen, dies beeinhaltet ebenfalls die vorsorgliche Ausschaltung eines zukünftigen potentiellen Feindes.

Naturgesetze sind Maximen, die aus der Vernunft entstehen und dieser auch einsichtig sind. Das Gewissen (forum internum) akzeptiert sie in ihrer natürlichen Form. Diese vernünftigen Gesetze können in der Praxis nur dann allgemeine Gültigkeit erlangen, wenn es eine Staatsgewalt gibt, die für ihre Einhaltung durch Sanktionen sorgt, denn für Hobbes ist der Mensch ein Triebwesen.

Leviathan

Zwei primäre Naturgesetze

Hobbes primäre Naturgesetze besagen im Wesentlichen, dass man den Zustand des Krieges aller gegen alle beenden will. Daraus folgend also nach gemeinsamem Frieden streben muss, um sich selbst zu erhalten. Nur wenn keine Hoffnung auf Frieden besteht, verteidigt man sich selbst mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Friede kann aber nur erreicht werden, wenn jeder Einzelne auf sein Recht auf alles verzichtet.

Jeder Mensch soll mit einem Vertrag die meisten seiner Rechte freiwillig auf eine Obrigkeit übertragen:

„Also ist folgendes eine Vorschrift und allgemeine Regel der Vernunft: suche Friede, solange nur Hoffnung darauf besteht; verschwindet diese, so schaffe dir von allen Seiten Hilfe und nutze sie; dies steht dir frei. Der erste Teil dieser Regel enthält das erste natürliche Gesetz: suche Friede und jage ihm nach; der zweite den Inbegriff des Naturrechts: jeder ist befugt, sich durch Mittel und Wege aller Art selbst zu verteidigen. Aus diesem ersten natürlichen Gesetz ergibt sich das zweite: sobald seine Ruhe und Selbsterhaltung gesichert ist, muss auch jeder von seinem Recht auf alles - vorausgesetzt, dass andere auch dazu bereit sind - abgehen und mit der Freiheit zufrieden sein, die er den übrigen eingeräumt wissen will.“

(Leviathan, Kap. 14). Nach Hobbes ist das zweite Naturgesetz gleichbedeutend mit der Aussage des bekannten Sprichwortes:

„Was andere dir nicht tun sollen, tue ihnen auch nicht.“

Neben diesen beiden gibt es noch neunzehn weitere Naturgesetze nach Hobbes, die allesamt die Aufgabe haben, den Frieden innerhalb des Staates zu sichern.

Übertragungen von Rechten können nur freiwillig geschehen, sonst sind sie ungültig. Die Freiwilligkeit einer solchen Übertragung ist aber nur gewährleistet, wenn dadurch demjenigen, der die Rechte überträgt, ein Vorteil entsteht. Daher ist z.B. alles Recht, das die Selbsterhaltung gewährleistet, nicht übertragbar.

Die Übertragung der Rechte erfolgt durch einen Vertrag.

Ungerechtigkeit ist die Verletzung des geschlossenen Abkommens; Gerechtigkeit ist der durch das Naturgesetz festgelegte Entschluss, jedem das Seinige zu geben.

„Wer eine Wohltat unverdient empfängt, muss danach streben, dass der Wohltäter sich nicht genötigt sehe, seine erwiesene Wohltat zu bereuen.“

(Leviathan, Kap. 15).

Jeder muss dem anderen nützlich werden. Jeder Mensch, welcher der Gemeinschaft nicht nützt, muss damit rechnen, verstoßen zu werden, denn er wirkt dem Aufbau einer funktionierenden Gemeinschaft entgegen.

„Ein jeder muss Beleidigungen vergeben, sobald der Beleidiger reuevoll darum bittet und er selbst für die Zukunft sicher ist.“

„Bei jeder Rüge muss auf die Größe nicht des vorhergegangenen Übels, sondern des zu erhoffenden Guten Rücksicht genommen werden.“

(Leviathan, Kap. 15)

Strafen sollen nur der Besserung des Sünders und zur Warnung anderer dienen. Die Verletzung dieses Gesetzes ist Grausamkeit.

Niemand darf durch Tat, Wort, Miene oder Gebärde Verachtung oder Hass gegen jemanden zeigen.

Alle Menschen sind von Natur aus gleich. Was die Natur gleich gemacht hat, soll auch im Staat gleich sein. Die Verletzung dieses Gesetzes bezeichnet Hobbes als Arroganz.

Niemand soll bei einem Friedensschluss ein Recht für sich verlangen dürfen, dass er dem anderen nicht zugestehen will.

Streitsachen sollen von einem unparteiischen Richter entschieden werden.

Den Urteilsspruch eines unparteiischen Richters muss man sich gefallen lassen, denn sonst hat der Streit zwischen Parteien im Staat nie ein Ende und der Friede ist nicht gesichert. Ferner sollen Zeugenaussagen Streitereien über eine Sache entscheiden.

und weitere...

Für Hobbes ist die Kenntnis der Naturgesetze die „wahre Sittenlehre“

(Leviathan, Kap.15). Seine Philosophie sieht er als Garanten für den Frieden im Staat und Mittel zur Vermeidung eines Bürgerkrieges.

Der Gesellschaftsvertrag

Die Menschen erkennen also aus der Vernunft heraus , dass es ihrer Selbsterhaltung dienlicher ist, ihr Recht auf alles aufzugeben (unter der Voraussetzung, dass es die anderen auch tun), den Krieg aller gegen alle zu beenden und unter Anerkennung der Naturgesetze in Frieden zu leben.

Die Einhaltung der Naturgesetze kann aber nur von einem starken Staat garantiert werden. Denn die Verletzung des friedlichen Zusammenlebens muss mit einer wirksamen Sanktion bedroht werden. Die Ahndung kann aber nicht von den streitenden Parteien selbst unternommen werden, da sie sich dann weiterhin im Naturzustand befänden. Es muss also ein unbeteiligter Dritter mit jenen Machtmitteln ausgestattet werden, die das wirksame Einschreiten gegen einen Bruch der Verpflichtung zur Friedlichkeit erlaubt. Die Menschen schließen aus diesem Grunde einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag. Die Legitimation der Macht wird bei Hobbes also nicht mehr von Gottes Gnaden abgeleitet, sondern von der Vernunft der Menschen. Doch es ist nicht der Staat, mit dem der Einzelne einen Vertrag schließt, sondern es ist ein Vertrag eines jeden Menschen mit jedem anderen Menschen im Staat.

Im Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen einen Teil ihrer Freiheit und das Recht sich selbst zu „regieren“ auf eine zentrale Autorität (den Staat), der mit dem Gewaltmonopol ausgestattet ist (= Souverän) und bekommen dafür Frieden und Ordnung. Hobbes´ Ideal ist dabei ein absolutistischer Monarch, da jener den inneren Frieden besser behaupten könnte als z. B. ein Parlament, indem wieder allein aufgrund der Vielheit der Entscheidungsträger der Unfriede weitergepflegt wird.

Durch die kollektive Übertragung der Macht auf eine Obrigkeit entsteht eine Gewalt, die stark genug ist, die Naturgesetze zu garantieren und den Frieden zu sichern.

Ein Staat entsteht.

Hobbes Definition vom Staat:

„Ein Staat ist eine Person, deren Handlungen eine große Menge Menschenkraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehen, auf dass diese nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende.“ (Leviathan, Kap. 17)

Dieser Hobbesche Gesellschaftsvertrag kombiniert also zwei Rechtsakte: einen wechselseitigen Vertrag, in dem jeder gegenüber jedem auf die Ausübung des natürlichen Rechts auf alles verzichtet und eine einseitige Übertragung der Befugnis zur Erzwingung der Einhaltung dieses Vertrages an eine Person oder eine Versammlung. Die Art der Ausübung der Staatsmacht ist durch den Urvertrag nicht geregelt, der Souverän ist ermächtigt, das Gewaltmonopol nach Gutdünken zu handhaben.

Einem Staat kommt nach Hobbes gottähnliche Macht auf Erden zu, so stark ist er; da er aber theoretisch in den Bürgerkrieg zurückfallen kann, nennt Hobbes den Leviathan einen „sterblichen Gott“:

„So entsteht der große Leviathan, der sterbliche Gott, dem wir unter dem ewigen Gott allein Frieden und Schutz zu verdanken haben. Dieses von allen und jedem übertragene Recht bringt eine so große Macht hervor, dass durch sie die Gemüter aller zum Frieden unter sich geneigt gemacht und zur Verbindung gegen ausländische Feinde leicht bewogen werden.“ (Leviathan, Kap. 17)

Die Rechte des Souveräns

Der Urvertrag unter den Menschen ist unkündbar, denn jede Auflösung würde die Wiederherstellung des Naturzustandes bedeuten. Der Souverän ist daraus folgend unabsetzbar.

Die Entscheidungen des Souveräns sind unanfechtbar. Da die Untertanen dem Souverän freiwillig zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit eine Generalermächtigung gaben, haben sie damit auch ihr bedingungsloses Einverständnis mit allen Maßnahmen des Souveräns zum Ausdruck gebracht. Alle Entscheidungen des Herrschers sind unmittelbar Ausdruck des Willens seiner Untertanen. Widersprechen die Untertanen dem Herrscher, widerrufen sie damit gleichzeitig ihre Generalvollmacht , d. h. sie fallen in den Naturzustand zurück. Der Souverän ist insofern nur das ausführende Organ des politischen Willens der Untertanen, er ist ihr Vertreter oder Repräsentant, während die Vertragsschließenden die Autoren der Handlung des Souveräns bleiben.

Widerstand gegen die Staatsgewalt ist nur dann rechtmäßig, wenn eine Person sich selbst vor dem Tod zu schützen versucht. Dabei handelt es sich um ein Notwehrrecht, das seine Begründung im natürlichen Recht auf Selbsterhaltung hat.

Eine verfassungsrechtliche Beschränkung der Macht des Souveräns ist logischerweise nicht möglich. Dazu müsste sich die Urversammlung selbst bereits als Souverän eingesetzt haben. Dies kann jedoch nicht sein, weil sie dann einen Vertrag mit sich geschlossen haben müsste, was nicht möglich ist, weil sie als Körperschaft (juristische Person) noch gar nicht existiert

Die Macht des Souveräns ist absolut. Der Souverän steht über dem von ihm selbst gesetzten Recht, eine Verantwortung besteht daher nur vor Gott. Allerdings bleibt er an den Zweck des Vertragsschlusses gebunden. Daher können die Untertanen ihm die Anerkennung als Souverän in dem Moment entziehen, in dem der Souverän zu schwach geworden ist, um die Erfüllung des Vertragszwecks weiterhin zu gewährleisten.

Eine Gewaltenteilung im Staat ist widersinnig. Im Falle eines Konfliktes zweier Gewalten gäbe es nämlich keine Instanz, die eine unwiderrufliche Entscheidung durchsetzen könnte.

Aus der absoluten Machtfülle des Souveräns leiten sich die politischen Hoheitsrechte des Souveräns ab: Der Souverän beschließt Gesetze und überwacht deren Ausführung. Er unterhält und befehligt eine Polizei sowie eine Streitmacht zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit, er ist oberster Richter und entscheidet letztlich über Krieg und Frieden. Darüberhinhaus weist er in einem Akt ursprünglicher Vermögensaufteilung den Untertanen ihr Eigentum zu.


 

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